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Pfarrgemeinderat

Was macht eigentlich ein Pfarrgemeinderat?

Die Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Osnabrück schreibt dazu u.a.:

Der Pfarrgemeinderat nimmt als demokratisch gewähltes Gremium teil an der Leitungsaufgabe der Pfarrgemeinde. Er ist beauftragt, die pastorale Arbeit vor Ort mit zu gestalten und zu verantworten.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
⇒Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- und Beschlussgremium
⇒Vernetzung der verschiedenen Gruppierungen, Verbände und Anliegen der Gemeinde
⇒Förderung und Koordination einzelner Gruppen und Aufgaben
⇒Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, insbes. Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung