Zum Inhalt springen

Kirchenvorstand

Was macht eigentlich ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium der Kirchengemeinde. Er ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG).

Zu den Aufgaben gehören u.a.:
⇒ Die juristische Vertretung der Kirchengemeinde nach außen
⇒ Unterhaltung und Pflege der in Besitz der Kirchengemeinde befindlichen Grundstücke und Gebäude
⇒ Dienstgeberpflichten gegenüber den Mitarbeitern der Kirchengemeinde
⇒ Erstellung der Jahresrechnung und der Haushaltspläne